Promotionsverfahren

Promotionsverfahren
Pro|mo|ti|ons|ver|fah|ren, das: in der Promotionsordnung festgelegtes Verfahren, nach dem Doktoranden promoviert werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Promotionsrecht — Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades „Doktor“ beziehungsweise „Doktorin“[1] in einem bestimmten Studienfach und dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie beruht auf einer selbständigen… …   Deutsch Wikipedia

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  • Promovieren — Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades „Doktor“ beziehungsweise „Doktorin“[1] in einem bestimmten Studienfach und dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie beruht auf einer selbständigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Promoviert — Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades „Doktor“ beziehungsweise „Doktorin“[1] in einem bestimmten Studienfach und dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie beruht auf einer selbständigen… …   Deutsch Wikipedia

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